AGBs der Firma KS-
Geltung:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen KS-
auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages sind.
1. Urheber-
1.1 Alle Grafik-
an den Werkleistungen einräumen. Es wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Gemäß dem Urheberrechts Gesetz
bestimmt sich nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten sich das Nutzungsrecht erstreckt.
Werden die Werkleistungen davon abweichend in größerem Umfang oder anders genutzt, so ist der Kunde auch dann zum
Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt.
1.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Die Bestimmungen des Urheberrechts Gesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
1.4 Die Entwürfe und Designs dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder verändert noch nachgemacht werden. Ein Verstoß
gegen diese Bestimmung berechtigt zu einer Vertragsstrafe in Höhe der nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/
AGD üblichen Vergütung.
1.5 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
2. Angebote, Vergütung:
2.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt.
Grundlage ist ein Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.
2.3 KS-
2.4 Im Angebot wird eine geschätzte Arbeitszeit in Stunden sowie der gültige Stundensatz angegeben.
Die geschätzte Arbeitszeit darf um max. 15% über-
2.5 Bei Abweichungen von den kalkulierten Arbeitszeiten von über 15% wird der Auftraggeber unverzüglich von KS-
unterrichtet und erhält ein neues Angebot.
3. Sonderleistungen, Neben-
3.1 Sonderleistungen (z.B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach
Zeitaufwand erfasst und sind kostenpflichtig.
3.2 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Andrucken, Muster,
etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.3 Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.
4. Zahlung und Fälligkeit:
4.1 Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Sind Entwürfe/Layouts
ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke bei
Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene
Vorauszahlung verlangt werden.
4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann KS-
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen KS-
in Verzug befindet.
5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung:
5.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für KS-
5.2 Bei Übernahme der Werbeproduktion ist KS-
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.
6. Dateien/Layouts:
6.1 KS-
6.2 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und gesondert zu
vergüten. KS-
6.3 Hat KS-
geändert werden.
7. Belegmuster, Referenznachweise:
7.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber KS-
KS-
8. Lieferung, Gefahrübergang:
8.1 Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
8.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
8.3 Gerät KS-
Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Betriebsstörungen -
Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr
zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Eine Haftung von KS-
8.5 Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im
Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen höherer Gewalt hat der
Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
9. Beanstandungen, Haftung:
9.1 KS-
auch überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln.
9.2 KS-
Sofern KS-
9.3 Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken oder Reinzeichnungen durch den
Auftraggeber, übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe,
Texte, Grafiken und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.
9.5 Bei berechtigten Beanstandungen ist KS-
der Vergütung verpflichtet.
9.6 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass
eine Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist.
9.7 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digitaldrucken, Andrucken) und dem
Endprodukt.
9.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Werkes bei KS-
Danach gilt das Werk als einwandfrei angenommen.
10. Datensicherheit, Datenschutz:
10.1 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. KS-
zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf
diese Daten oder deren Verlust übernimmt KS-
10.2 Für die wettbewerbs-
der Arbeiten übernimmt KS-
10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen, die an KS-
ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber KS-
Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4 KS-
Kunde verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten von KS-
11. Sonstige Bestimmungen:
11.1 Abweichungen von diesen AGBs sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung des Schriftform-
erfordernisses bedarf ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt
nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch eine solche Regelung ersetzt
werden, die der unwirksamen von dem wirtschaftlichen Ergebnis her möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort ist Biberach. Es gilt Deutsches Recht. Stand: 15. Juni 2000
AGBs der Firma KS-
1. Allgemeine Auftragserteilung
gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Kunde auf seine Einkaufsbedingungen verweist. Lieferungen erfolgen mit größter Beschleunigung nach Maßgabe unserer Bestände und Produktionsmöglichkeiten. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung werden ausgeschlossen, außer wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend sind. Höhere Gewalt befreit uns von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Rücknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware, insbesondere individuell gefertigter Ware, sowie Restpostenverkauf kann nicht erfolgen.Wir akzeptieren nur Rücksendungen mit ungetragener, neuwertiger, unveredelter Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als 5 Arbeitstage zurückliegt. Nach Bearbeitung der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den berechneten Warenwert abzüglich 20% Handlingskosten, mindestens EUR 5.-
2. Preise
Lieferungen und Leistungen erfolgen stets zu den am Tag der Erfüllung gültigen Bedingungen und Preisen, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Preise für Rohstoffe sind Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch beeinflussen können. Daher müssen wir uns kurzfristige Änderungen unserer Konditionen vorbehalten. Alle Lieferanten-
3. Lieferfristen Lieferzeit
ob vorgeschrieben oder von uns angegeben, ist unverbindlich. Es wird alles aufgeboten, um sie einzuhalten. Aus etwaiger Verspätung kann aber keinerlei Ersatzanspruch oder ein Recht der Annahmeverweigerung hergeleitet werden. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörung, Mangel an Rohstoffen usw. berechtigen uns, die Lieferverpflichtung nach dem jeweiligem Umfang der Zwangslage ganz oder teilweise aufzuheben. Einwandfreie bestellte Sonderanfertigungen können nicht zurückgegeben werden.
4. Urheberrecht
Der Besteller hat dafür einzustehen, dass die bestellten Artikel kein Urheber-
4.1Copyright
Die Webseiten, Layouts , verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Textil-
5. Verpackung und Versand
Die Verpackung-
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sie dürfen solange nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert und verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Mit der Annnahme unserer Ware tritt der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung alle unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung der von uns gelieferten Ware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Im Falle der Veräußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde die Forderungen in der Höhe des Wertes ab, der auf unserer gelieferte Ware entfällt.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind sofort fällig und, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb der 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, in bestimmten Fällen Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahme durchzuführen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz. Ist unser Abnehmer Kaufmann, berechen wir diesen Zinssatz ab Überschreitung der Zahlungsfrist.
8. Beanstandungen und Sachmängel
Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Die bemängelte Ware ist fracht-
9. Markenverwendung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die beauftragten Veredelungen mit möglicherweise geschützten Motiven und Markenlogos rechtlich zulässig ist. Die Firma KS-
10. Vertragsbestimmungen
Sie geben ein verbindliches Angebot ab, wenn Sie im Online-
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist 88400 Biberach. Gerichtsstand ist Biberach. Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dieses auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung.
Stand 15. Juni 2000